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HealthCoach Software

Analyseaufzeichnungen und Gewicht werden spielend einfach auf den PC übertragen mit der neuen HealthCoach-Software.
Hier kostenlos zum Download.

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Gebrauchsanweisungen

Wenn Sie Hilfe benötigen, Ihre gewünschte Gebrauchsanweisung nicht finden oder eine ältere Version einer Gebrauchsanweisung suchen, können Sie sich jederzeit an unseren Kundendienst unter shop@sanitas-online.de wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für internationale Anfragen finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner.

Angaben zur Produktlebensdauer
Wir entwickeln unsere Produkte mit dem Ziel einer hohen Lebensdauer, die die Garantiezeit überschreitet. Dabei sind wir bestrebt, die Lebensdauer zukünftig im Sinne der Ressourcenschonung weiter zu erhöhen. Die Lebensdauer unserer Medizinprodukte beträgt 7 Jahre.

Angaben zur Software-Wartung
Um unsere vernetzten Produkte bestmöglich vor Cyberangriffen zu schützen und auf dem neuesten Stand zu halten, stellen wir die technisch möglichen Software Updates für unsere Medizinprodukte über einen Zeitraum von 7 Jahren und für unsere vernetzten Nicht-Medizinprodukte für einen Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung.
(Das Enddatum bezieht sich auf das Produktionslot auf den Geräten. Etwaige Verschlüsselungen des Produktionslot können über den Service angefragt werden.)

Angaben zu Software-Schwachstellen
Sollten Software-Schwachstellen zu Ihren Sanitas Produkten auftreten, werden diese auf der nachfolgenden Seite veröffentlicht: Software-Schwachstellen
Sollte Ihr Sanitas Gerät hier nicht gelistet sein, sind derzeit keine Schwachstellen bekannt.
Schwachstellen können an folgende Adresse gemeldet werden:
datenschutz@sanitas-online.de

Sammel- und Wertstoffquoten

Sammel- und Wertstoffquoten ElektroG § 18 (4) Satz 3

Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote)
und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMVU)
veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland
erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben auf seiner
Internetseite: „Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-undelektronikaltgeraete